
Der Pflanzenschutz kann nicht nur als Bekämpfung von Schädlingen oder Schaderregern verstanden werden. Sinnvoll ist Pflanzenschutz nur dann, wenn durch ineinander greifende Maßnahmen ein integrierter Pflanzenschutz erreicht wird. Dieser ist im § 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) definiert.
Beim integrierten Pflanzenschutz werden verschiedene Verfahren in einer bestimmten Rangfolge miteinander kombiniert. Im Vordergrund steht die Förderung der Pflanzengesundheit durch allgemeine Maßnahmen (z.B. richtige Standort- und Sortenwahl), die dann kombiniert werden mit Schutz, Förderung und dem direkten Einsatz von Nützlingen, biologischen Mitteln (z.B. Pflanzenstärkungsmitteln), biotechnischen Verfahren (z.B. Leimtafeln, Pheromone), mechanischen Maßnahmen (z.B. Absammeln) und letztendlich auch dem chemischen Pflanzenschutz. Auf den chemischen Pflanzenschutz kann im Privatgarten am ehesten verzichtet werden, da im Garten keine Monokulturen wie in Land-wirtschaft und Erwerbsgartenbau anzutreffen sind und ein Schädlingsbefall nicht den Aufwand einer chemischen Bekämpfung rechtfertigt. Viel sinnvoller ist es ganzheitlich zu gärtnern und die naturgemäßen Methoden konsequent anzuwenden.